Im Interesse eines für alle Beteiligten angenehmen Diskobesuches, bitten wir Sie, nachfolgendes zu beachten:
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1.
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Der Besucher verpflichtet sich, das Gesetz zum Schutz der
Kinder und Jugendlichen in der Öffentlichkeit zu beachten.
Zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugendlichen
in der Öffentlichkeit ist unser Sicherheitspersonal verpflichtet,
am Einlass entsprechende Ausweiskontrollen durchzuführen, um das Lebensalter
unserer Gäste zu überprüfen. Am Einlass gilt insbesondere:
Gemäß § 5 (1) JÖSchG ist Kindern und Jugendlichen
unter 16 Jahren das Betreten der Diskothek nur in Begleitung Erziehungsberechtigter
gestattet.
Jugendlichen ab 16 Jahren ohne Begleitung Erziehungsberechtigter ist
der Aufenthalt in der Diskothek nur bis Mitternacht gestattet. Ausweise
sind am Einlass abzugeben und werden dort bis zum Verlassen der Diskothek
in Verwahrung genommen.
Erziehungsberechtigter im Sinne des Jugendschutzgesetzes ist:
jede Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach
den Vorschriften des BGB die Personensorge zusteht,
jede sonstige Person über achtzehn Jahre, die auf Grund einer
Vereinbarung mit dem Personensorgeberechtigten Aufgaben der Personensorge
wahrnimmt oder die das Kind oder den Jugendlichen im Rahmen der Ausbildung
oder mit Zustimmung der Personensorgeberechtigten im Rahmen der Jugendhilfe
betreut.
Die Personen gemäß Ziffer 2 haben ihre Berechtigung auf Verlangen
nachzuweisen (Vollmacht), da wir im Zweifelsfalle die Berechtigung überprüfen
müssen.
Das Jugendschutzgesetz gilt nicht für verheiratete Jugendliche. |
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2.
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Im Brandfall sind die relevanten, grün-weiß beschilderten
Notausgänge zu benutzen. |
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3.
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Das Mitführen von Waffen, gleich welcher Art, sowie brennbaren
und explosiven Stoffen ist verboten. |
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4.
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Auf den zur Diskothek gehörenden Flächen, einschließlich
des Parkplatzes, sind der Besitz, die Einnahme, der Verkauf oder Kauf von
Rauschgiften und Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz
fallen, Prostitution und Glücksspiel ausdrücklich verboten. |
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5.
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Alkoholisierten oder sonst wie berauschten Personen ist der Zutritt
verboten. |
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6.
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Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke ist
untersagt. |
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7.
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Mäntel, Jacken und Wertgegenstände sollten schon im eigenen
Interesse an der Garderobe abgegeben werden. Der Besucher weist das Personal
an der Garderobe ausdrücklich darauf hin, wenn besonders wertvolle
Gegenstände oder Kleidung in Verwahrung genommen werden sollen. Je
Garderobenstück wird eine Verwahrgebühr von 0,50 EUR inklusive
Umsatzsteuer erhoben. Für den Inhalt der Garderobe wird nicht gehaftet. |
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8.
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Die Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidungsstücke,
die nicht an der Garderobe abgegeben wurden, wird ausgeschlossen. |
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9.
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Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. |
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10.
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Unsere Öffnungszeiten sind freitags ab 21:00 Uhr und samstags
ab 22:00 Uhr. |
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11.
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Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Besucher
werden gebeten, sich beim Verlassen der Diskothek sowie auf dem Parkplatz
leise zu verhalten. Wir bitten um Rücksichtnahme im Hinblick auf die
Interessen der Nachbarschaft. |
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12.
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Falls Sie mit einem Kraftfahrzeug gekommen sind, bitten wir Sie zu
beachten, dass schon geringe Mengen Alkohol die Fahrtüchtigkeit erheblich
beeinträchtigen können. Sind Sie müde oder haben Sie alkoholische
Getränke zu sich genommen, sind wir gerne bereit, Ihnen ein Taxi zu
rufen. |
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13.
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Gäste, die Unruhe stiften oder Schlägereien anzetteln, erhalten
sofortiges Hausverbot. |
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14.
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Wer mutwillig Einrichtungsgegenstände oder Dekorationen zerstört,
erhält sofortiges Hausverbot und wird für den verursachten Schaden
haftbar gemacht. |
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15.
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Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern in der Einrichtung
und auf dem Parkplatz ist verboten. Werden ohne Erlaubnis Flugblätter
oder Handzettel verteilt, so wird der Aufwand für die Beseitigung/Reinigung
dem Verursacher in Rechnung gestellt. |
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16.
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Beim vorübergehenden Verlassen des Lokals ist ein Kontrollstempel
erforderlich. Dieser Stempel ist Beleg für den bereits entrichteten
Eintrittspreis. |
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17.
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Ein Sitzplatzanspruch besteht nicht. |
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18.
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In unserer Diskothek werden zu Werbezwecken Film- und Fotoaufnahmen
angefertigt. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklären unsere Gäste
grundsätzlich ihre Einwilligung mit einer Veröffentlichung der
Aufnahmen. Alle Aufnahmen innerhalb unserer Einrichtung sind Eigentum der
Diskothek. Für eine weitere Verbreitung bedarf es, neben der Zustimmung der abgebildeten
Personen, auch unseres Einverständnisses.
Sollten Gäste nicht mit einer Veröffentlichung eines gerade
fotografierten Bildes einverstanden sein, sollten Sie dies bitte sofort
mitteilen. Die Bilder werden dann sofort wieder von der Kamera gelöscht.
Im Internet bereits veröffentlichte Bilder können auch später
noch gelöscht werden, wenn dies von der abgebildeten Person ausdrücklich
gewünscht wird. Kontaktieren Sie dazu den Webmaster. |
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19.
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Mit dem Betreten unserer Diskothek erkennen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
an. |