STARTSEITE
·
PARTYS
·
FOTOS
·
GÄSTEBUCH
·
NEWSLETTER
·
ANFAHRT
·
DOWNLOADS
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Besuch in unserer Diskothek: Herzlich Willkommen.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß und gute Unterhaltung!

Im Interesse eines für alle Beteiligten angenehmen Diskobesuches, bitten wir Sie, nachfolgendes zu beachten:
 
1.
Der Besucher verpflichtet sich, das Gesetz zum Schutz der Kinder und Jugendlichen in der Öffentlichkeit zu beachten.
Zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugendlichen in der Öffentlichkeit ist unser Sicherheitspersonal verpflichtet, am Einlass entsprechende Ausweiskontrollen durchzuführen, um das Lebensalter unserer Gäste zu überprüfen. Am Einlass gilt insbesondere:
Gemäß § 5 (1) JÖSchG ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren das Betreten der Diskothek nur in Begleitung Erziehungsberechtigter gestattet.
Jugendlichen ab 16 Jahren ohne Begleitung Erziehungsberechtigter ist der Aufenthalt in der Diskothek nur bis Mitternacht gestattet. Ausweise sind am Einlass abzugeben und werden dort bis zum Verlassen der Diskothek in Verwahrung genommen.
Erziehungsberechtigter im Sinne des Jugendschutzgesetzes ist:
jede Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des BGB die Personensorge zusteht,
jede sonstige Person über achtzehn Jahre, die auf Grund einer Vereinbarung mit dem Personensorgeberechtigten Aufgaben der Personensorge wahrnimmt oder die das Kind oder den Jugendlichen im Rahmen der Ausbildung oder mit Zustimmung der Personensorgeberechtigten im Rahmen der Jugendhilfe betreut.
Die Personen gemäß Ziffer 2 haben ihre Berechtigung auf Verlangen nachzuweisen (Vollmacht), da wir im Zweifelsfalle die Berechtigung überprüfen müssen.
Das Jugendschutzgesetz gilt nicht für verheiratete Jugendliche.
2.
Im Brandfall sind die relevanten, grün-weiß beschilderten Notausgänge zu benutzen.
3.
Das Mitführen von Waffen, gleich welcher Art, sowie brennbaren und explosiven Stoffen ist verboten.
4.
Auf den zur Diskothek gehörenden Flächen, einschließlich des Parkplatzes, sind der Besitz, die Einnahme, der Verkauf oder Kauf von Rauschgiften und Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, Prostitution und Glücksspiel ausdrücklich verboten.
5.
Alkoholisierten oder sonst wie berauschten Personen ist der Zutritt verboten.
6.
Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke ist untersagt.
7.
Mäntel, Jacken und Wertgegenstände sollten schon im eigenen Interesse an der Garderobe abgegeben werden. Der Besucher weist das Personal an der Garderobe ausdrücklich darauf hin, wenn besonders wertvolle Gegenstände oder Kleidung in Verwahrung genommen werden sollen. Je Garderobenstück wird eine Verwahrgebühr von 0,50 EUR inklusive Umsatzsteuer erhoben. Für den Inhalt der Garderobe wird nicht gehaftet.
8.
Die Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidungsstücke, die nicht an der Garderobe abgegeben wurden, wird ausgeschlossen.
9.
Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
10.
Unsere Öffnungszeiten sind freitags ab 21:00 Uhr und samstags ab 22:00 Uhr.
11.
Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Besucher werden gebeten, sich beim Verlassen der Diskothek sowie auf dem Parkplatz leise zu verhalten. Wir bitten um Rücksichtnahme im Hinblick auf die Interessen der Nachbarschaft.
12.
Falls Sie mit einem Kraftfahrzeug gekommen sind, bitten wir Sie zu beachten, dass schon geringe Mengen Alkohol die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen können. Sind Sie müde oder haben Sie alkoholische Getränke zu sich genommen, sind wir gerne bereit, Ihnen ein Taxi zu rufen.
13.
Gäste, die Unruhe stiften oder Schlägereien anzetteln, erhalten sofortiges Hausverbot.
14.
Wer mutwillig Einrichtungsgegenstände oder Dekorationen zerstört, erhält sofortiges Hausverbot und wird für den verursachten Schaden haftbar gemacht.
15.
Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern in der Einrichtung und auf dem Parkplatz ist verboten. Werden ohne Erlaubnis Flugblätter oder Handzettel verteilt, so wird der Aufwand für die Beseitigung/Reinigung dem Verursacher in Rechnung gestellt.
16.
Beim vorübergehenden Verlassen des Lokals ist ein Kontrollstempel erforderlich. Dieser Stempel ist Beleg für den bereits entrichteten Eintrittspreis.
17.
Ein Sitzplatzanspruch besteht nicht.
18.
In unserer Diskothek werden zu Werbezwecken Film- und Fotoaufnahmen angefertigt. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklären unsere Gäste grundsätzlich ihre Einwilligung mit einer Veröffentlichung der Aufnahmen. Alle Aufnahmen innerhalb unserer Einrichtung sind Eigentum der Diskothek. Für eine weitere Verbreitung bedarf es, neben der Zustimmung der abgebildeten Personen, auch unseres Einverständnisses.
Sollten Gäste nicht mit einer Veröffentlichung eines gerade fotografierten Bildes einverstanden sein, sollten Sie dies bitte sofort mitteilen. Die Bilder werden dann sofort wieder von der Kamera gelöscht.
Im Internet bereits veröffentlichte Bilder können auch später noch gelöscht werden, wenn dies von der abgebildeten Person ausdrücklich gewünscht wird. Kontaktieren Sie dazu den Webmaster.
19.
Mit dem Betreten unserer Diskothek erkennen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Der Geschäftsführer